Köln, Deutschland, 2016-Jul-15 — /EPR Retail News/ — Zur Behauptung von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von KaisersTengelmann informiert worden, stellt REWE Group Konzernsprecher Martin Brüning klar:
Die Aussage von Bundesminister Gabriel, REWE sei durch Akteneinsicht über die Gespräche des Bundesministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der EDEKA und dem Eigentümer von KaisersTengelmann informiert worden, ist falsch. Durch einen Briefwechsel zwischen den die REWE Group vertretenden Anwälten und dem BMWi ist dokumentiert, dass
- erstens die REWE Group am 21. Januar 2016 um vollständige Akteneinsicht gebeten hat, weil uns aufgefallen war, dass es keine Vermerke etc. zum Treffen des EDEKA Vorstandsvorsitzenden mit Bundesminister Gabriel am 1. Dezember 2015 in den Amtsakten gibt; schon zu diesem Zeitpunkt haben wir in Zweifel gezogen, dass es ohne diese Akteneinsicht ein faires und unbefangenes Verfahren gebe;
- zweitens das BMWi mit Schreiben vom 22. Januar 2016 mitteilte, dass ein Vermerk zum Gespräch von Herrn Bundesminister Gabriel mit Herrn Mosa am 1. Dezember 2015 sowie weitere Korrespondenz mit den Anmeldern über die Nebenbestimmungen sowie Korrespondenz zu dieser Thematik nicht vorliegen und die von uns angeforderten Vermerke und Stellungnahmen, welche die Erstellung, Formulierung und Prüfung der vorgesehenen Bedingungen im Ministererlaubnisverfahren betreffen, der Entscheidungsvorbereitung dienen und während des laufenden Verfahrens der Akteneinsicht entzogen sind.
- Schließlich ist noch wichtig klarzustellen, dass der Vorwurf des OLG gegen den Bundesminister nicht die Tatsache ist, dass er überhaupt Gespräche mit den Herren Mosa und Haub geführt hat, sondern dass diese nicht hinreichend aktenkundig und den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gebracht wurden.
Ferner ist zu den Ausführungen von Bundesminister Gabriel aus Sicht der REWE Group festzuhalten:
Das Angebot der REWE zur Übernahme von Kaisers Tengelmann lag schon seit Sommer 2014 vor – also mehr als ein Jahr vor der Anhörung im BMWi. Dies hat REWE dem BMWi bereits im Sommer 2015 mitgeteilt. Auch durch die wiederholten und öffentlich manifestierten Aussagen der REWE Group war zu einem frühen Zeitpunkt klar, dass das REWE Angebot – insbesondere bei den für den Minister so wichtigen Elementen wie dem Erhalten der 16.000 Arbeitsplätze, der Beibehaltung von Mitbestimmung und Tarifbindung und dem Verzicht auf Privatisierungen der Märkte – weit über das Angebot von EDEKA hinausging. Das neuerliche formulierte verbindliche Angebot der REWE Group vom 30.11.2015 wurde auf ausdrücklichen Wunsch des BMWi erstellt und übersandt. Klar ist auch: die von Bundesminister Gabriel formulierten Auflagen orientieren sich eindeutig am verbindlichen Angebot der REWE.
Auch die Wiederholung der Behauptung des BMWi, das Angebot der REWE würde auf dieselben kartellrechtlichen Bedenken stoßen und sei mithin keine Alternative, macht sie nicht richtiger. Das Bundeskartellamt hat nie eine Prüfung der Übernahme durch REWE vorgenommen. Das OLG hat in seinem Beschluss zudem zutreffend festgestellt, dass die Erforderlichkeit einer Ministererlaubnis nicht gegeben ist, wenn – wie hier mit REWE – ein geeigneter alternativer Erwerber zur Verfügung steht, „bei dem alleine schon angesichts seiner signifikant geringeren Marktbedeutung aller Voraussicht nach weniger gravierende Wettbewerbsnachteile zu erwarten sind“. Gleiches hat die Monopolkommission entgegen der Aussage des Bundesministers im August 2015 bereits festgestellt. Es bleibt also fraglich, auf welche Fakten das BMWi seine Einschätzung stützt.
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Source: Rewe Group